Grenz- oder Marksteine
Wir stehen hier in vor einem in jeder Beziehung „herausragenden“ historischen Grenzstein. Seine beträchtliche Größe und die Ausgestaltung als Wappenstein ist in seiner besonderen Lage und Funktion begründet. Er steht an der nord-westlichen Ecke des einstigen St. Emmeramer und heutigen staatlichen Waldbesitzes. Er ist der Grenzstein Nr. 1. Von hier aus sind die Grenzsteine im Uhrzeigersinn bis 71 durchnummeriert. (Den ganz ähnlich gestalteten Schlussstein treffen wir auf unserem Lehrpfad in 110 m Entfernung in Richtung Süden.)
Die Grenzsteine können uns viel über die Geschichte des Grundbesitzes in unserer Heimat erzählen. Alleiniger Grundbesitzer war ursprünglich der König, der Land als Lehen an Adel und Kirche (hier Kloster St. Emmeram und Kloster Prüfening) übertrug. Privatleute konnten keinen Grundbesitz haben. Dies änderte sich grundsätzlich erst mit der Säkularisation (Reichsdeputationshauptschluss 1803 in Regensburg!). Der kirchliche Besitz ging in Staatsbesitz über. Dies ist auf den Grenzsteinen im Lehrpfadbereich auf das Anschaulichste dokumentiert: Auf den alten Steinen wurde zusätzlich oder unter Zerstörung der alten Herrschaftszeichen die Abkürzung „KW“ (für „Königlicher Wald“) eingemeißelt. Zum Teil wurde nun vom Staat Wald auch an Privatpersonen verkauft. Der Waldbesitz von Kleinprüfeninger Bürgern ist seit ca. 1840 belegt.
Mit dem Ende der Monarchie in Bayern 1918 hatte auch die Markierung „KW“ ausgedient. Sie wurde bei neugesetzten Steinen durch die Abkürzung „StW“ (für „Staatswald“) ersetzt. (Diese Steine sind nun im Gegensatz zu den alten klösterlichen Grenzsteinen aus Granit und nur noch flach abgerundet.) Die ebenfalls granitenen, ganz abgeflachten Grenzsteine unserer Tage tragen keine Zeichen mehr, fallen deutlich kleiner aus und sind dank modernster Vermessungsmethoden heute eigentlich überflüssig geworden.
Umso mehr sind die alten Grenzsteine als stumme Zeugen der Geschichte der Beachtung wert und verdienen es, als wichtige Klein- und Flurdenkmäler erhalten zu werden.